Hausordnung

für das
LANDHAUS ENGELTHAL
Hersbrucker Weg 12
91238 Engelthal

1. Hausübergabe:
Das Haus und der Schlüssel wird Ihnen von einem unserer
Mitarbeiter zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben.
Dabei werden die Zählerstände von Gas und Strom abgelesen.
2. Jede Gruppe bringt selbst mit:
- Hausschuhe
- Umwelt- Toilettenpapier
- Geschirrtücher
- Spül - und Putzmittel werden von uns gestellt.
- Handtücher für den allgemeinen Gebrauch
- Die Verpflegung
- Schlafsäcke und Bettlaken, bei Bedarf Kopfkissen.
Aus hygienischen Gründen ist es für jeden Teilnehmer Pflicht, die Matratze mit einem
Bettlaken zu überziehen.
- Wenige Laken können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
3. Ein und Ausgang :
Die Haustür im „alten Haus“ ist als Ein- und Ausgang zu benutzen.
In der Garderobe bitte die Schuhe wechseln und im gesamten
Hausbereich Hausschuhe tragen!
4.Abfall-Entsorgung:
Organischer Abfall kommt auf den Komposthaufen.
Altglas und Altmetall kommt in die Kiste neben
der Gartentüre.
Altpapier in die grüne Papiertonne neben der Gartentüre.
Sonstigen Müll in die entsprechenden Behälter trennen.
5. Offenes Feuer:
Offenes Feuer, wie z.b. Kerzen ist in der oberen Etage polizeilich verboten.
6. Offener Kamin:
Bei der Benutzung des offenen Kamins ist wegen der besonderen
Feuergefahr in diesem Haus größte Vorsicht geboten - ebenso bei  Kerzen u.ä..
7. Beschädigungen:
Keine Bastelarbeiten bei denen das Mobiliar beschädigt werden
kann, keine „Wandgemälde“ und Schnitzereien an den Holzteilen
des Hauses! - Für alle Beschädigungen an Haus und Inventar haftet die Gruppe.
Schäden sind bei der Hausabnahme unaufgefordert zu melden.
8. Haustiere:
Haustiere wie z.B. Hunde oder Katzen sind zwar auf dem Gelände
gestattet, aber NICHT im Haus, daher lasst eure Haustiere zu Hause

9. Hausrecht:
Das Landhausteam hat das Betretungsrecht, auch wenn das Haus
durch eine Gruppe belegt ist. Es ist den Gruppenleitern und
Mitgliedern weisungsbefugt.
10. Heizung:
Die Heizung arbeitet selbstständig. Bei Störungen bitte an den
zuständigen Landhauswart wenden (siehe Aushang).
11. Besonders zu beachten:
Für ein gutes Auskommen mit den Nachbarn ist es notwendig:
Die Grundstücksgrenzen einzuhalten.
Die Fenster von Räumen, in denen laute (musikalische)
Darbietungen stattfinden, sind zu schließen.
Nach 22:00 Uhr Lärm und laute Musik ist zu unterlassen.
Bitte lauft auch nicht über die angrenzenden Wiesen und Felder,
denn diese sind die Lebensgrundlage der Bauern - und Eure natürlich auch.
12. Küche:
Verhaltensregeln zur Küche: Siehe Aushang dort.
13.Reinigung des Hauses vor der Abreise:
- Kühlschrank rechtzeitig ausschalten, auswaschen und trocknen, Türen offen lassen.
- Großen Tagesraum abstauben (ggf. mit feuchtem Lappen), besonders nach Benutzung des offenen Kamins!
- Waschbecken, Duschwannen, WCs, Spülbecken, Spülmaschine und Gasherd reinigen.
- Feucht zu wischen sind:
Großer Tagesraum, Treppen, Garderobe, Dielen, WCs,
Waschräume und Küche.
Achtung: Putzwasser nicht in den Garten,  sondern in den Ausguss in der Küche kippen!
- Den Rest kehren oder saugen.
- Geschirr und Besteck richtig einordnen.
- Alle Abfalleimer leeren und säubern!
- Auch für Sauberkeit um das Haus herum sorgen.
- Alle Besen und Geräte an den alten Platz stellen!
14. Abreise:
Nehmt alles mit was Euch gehört - lasst alles da was Uns gehört! -
Vor der endgültigen Abreise bitte nachschauen:
Hat niemand etwas liegen lassen?
Alle Essensreste und Abfälle aus dem Haus (Komposthaufen oder Mülltonne)?
Kühlschrank aus und offen, Gasherd aus?
Alle Fenster und Türen geschlossen?

! Wichtig – RAUCHEN IN JUGENDEINRICHTUNGEN - GESETZ !


Um Kinder und Jugendliche vor Passivrauch zu schützen, gilt in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Bayern ein
striktes Rauchverbot – und zwar auf dem kompletten Gelände: Alle Schulen, Kindertageseinrichtungen, Schullandheime,
Jugendherbergen und Jugendfreizeiteinrichtungen sind dann komplett rauchfrei. Raucherräume werden in diesen
Einrichtungen NICHT zugelassen. Da auch unser CVJM Landheim unter diese Regelung fällt, ist auf dem kompletten Gelände
das Rauchen absolut verboten. Wir weisen darauf hin, dass die Gruppenverantwortlichen bei Verstößen der Gruppe haftbar
gemacht werden können. Bitte achtet sorgfältig auf die Einhaltung dieses Gesetzes.


DANKE für Eure Unterstützung zur Erhaltung unseres schönen Landhauses
Euer CVJM Nürnberg Lichtenhof e.V.